I. Allgemeines
Für alle Lieferungen, auch aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich nachstehende Bedingungen maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers sind nur dann verpflichtend, wenn sich die „P.U.R.
Print-Systeme GmbH“ (nachfolgend „P.U.R.“ genannt) schriftlich damit einverstanden erklärt hat. Mündliche Abreden werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich. Aufträge bedürfen schriftlicher Bestätigung mit Angaben über Lieferung, Preise und ggf. besondere Bedingungen.

II. Angebote
Unsere Angebote sind nach Preis, Menge, Lieferzeit und Möglichkeit freibleibend.

III. Preise
Preise gelten ab Lager zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Maßgeblicher Preis ist der des letzten gültigen Angebotes.

IV. Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich bestätigt sein.

V. Liefertermine
Liefertermine/ -fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden, unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Ist P.U.R. im Verzug, hat der Kunde eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen. Nach Fristablauf darf er vom Vertrag zurücktreten, falls die Ware bis dahin nicht bereits abgesandt war. Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse berechtigen P.U.R., die Lieferung um die Behinderungsdauer zuzüglich angemessener Wiederanlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Auftrag zurückzutreten. Wird dazu keine Erklärung abgegeben, kann der Kunde zurücktreten. Schadenersatzansprüche im Sinne § 24 AGB sind ausgeschlossen. Bei nicht richtiger und/oder nicht termingerechter Belieferung von Seiten seiner Zulieferanten kann P.U.R. ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, ohne dass daraus Schadenersatzansprüche ableitbar sind.

VI. Installation
P.U.R. stellt Geräte/Systeme gegen gesonderte Berechnung auch an vom Kunden angegebenen Orten auf. Installationsfertige Vorbereitung des Aufstellungsortes erfolgt durch den Kunden auf eigene Kosten. Dazu gehören insbesondere die Verlegung ausreichender elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Entstörung und ausreichender Lagerraum. P.U.R. behält sich vor, die Lieferung bis zur Billigung des Aufstellungsortes zurückzustellen. Alle Kosten und Auslagen, z. B. Lagerkosten, die aufgrund verzögerter Vorbereitung entstehen, trägt der Kunde.

VII. Mängelhaftung und Garantie

  1. Unvollständige und unrichtige Lieferung, sowie erkennbare Mängel sind sofort nach Anlieferung schriftlich bei P.U.R. anzuzeigen.
  2. Während der Garantiezeit wird von P.U.R. für alle Geräteteile, die infolge von Material- oder Fabrikationsfehlern schadhaft werden, kostenlos Ersatz geleistet, oder das Gerät im Lieferwerk kostenlos instandgesetzt. Ersetzte Teile gehen in P.U.R.-Eigentum über. Fracht und Verpackung, sowie Kosten für Reise und Arbeitszeit des Technikers gehen zu Lasten des Kunden. Die Garantie gilt nicht für normalen Verschleiß und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, vernachlässigte und mangelhafte Wartung, Verunreinigung, Verwendung falschen Zubehörs und ungeeigneter Verbrauchsmaterialien, durch ungewöhnliche Umgebungseinflüsse, oder Transport entstehen. Die Garantie erlischt, wenn Eingriffe von Dritten vorgenommen werden, oder die Fabriknummer entfernt, geändert oder unleserlich ist.
  3. Anspruch auf Wandlung/Minderung besteht nicht, es sei denn, daß P.U.R. nicht in der Lage ist, den Schaden zu beheben. Schadenersatzansprüche, einschließlich mittelbarer Schäden, sind ausgeschlossen.

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt zu Gunsten P.U.R. gem. § 455 BGB bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher, auch künftig aus der Geschäftsverbindung entstehender Forderungen, bei Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung.
  2. Forderungen des Kunden aus Weiterverkauf von Vorbehaltsware werden bereits jetzt an P.U.R. abgetreten. Diese Abtretung dient zur Sicherung von P.U.R. in Höhe des Wertes verkaufter Vorbehaltsware.
  3. Der Kunde ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, daß die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf im oben genannten Sinne auf P.U.R. übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist der Kunde nicht berechtigt.
  4. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis von P.U.R. bleibt von der Einziehungsermächtigung des Kunden unberührt. P.U.R. selbst wird die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
  5. Von Eingriffen Dritter in das Eigentumsrecht der Firma P.U.R. hat der Käufer P.U.R. unverzüglich durch eingeschriebenen Brief unter Angabe der Anschrift des Dritten Kenntnis zu geben. Entstehende Kosten hat der Käufer zu tragen. Ist der Kaufgegenstand in den Besitz eines Dritten gelangt, ist P.U.R. berechtigt, ohne Mitwirken des Käufers Herausgabe zu verlangen.
  6. Solange P.U.R. Eigentumsrechte aus dem Kaufgegenstand hat, ist P.U.R. oder ihr Beauftragter berechtigt, sich jederzeit von dessen Vorhandensein und Zustand zu überzeugen. Der Käufer hat freien Zutritt zu dessen Aufbewahrungsort zu gewähren.
  7. Der Käufer trägt mit Eigentum, Besitz, Erwerb und Betrieb des Kaufgegenstandes verbundene Pflichten, Gefahren, Haftung, Steuern, Abgaben uns sonstige Lasten. Er haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden, sowie für verschuldeten oder zufälligen Untergang, oder Beschädigung des Kaufgegenstandes, daran eintretende Schäden oder dessen etwaiger Verlust sind P.U.R. unverzüglich anzuzeigen.

IX. Technische Beratung
Die in Angeboten enthaltenen Angaben sind als Richtwerte anzusehen (Änderungen vorbehalten). Auskünfte über Verarbeitungs- oder Anwendungsmöglichkeiten der Ware, technische Beratung, einschließlich Bedienungs- und Wartungsanleitungen und sonstiger Angaben, erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unter Ausschluß jeglicher Haftung. Für Irrtümer in Katalogen, Preislisten, Prospkten, Angeboten und Auftragsbestätigungen usw. behält sich P.U.R. das Recht vor, Richtigstellung oder Nachbelastung ohne vorherige Benachrichtigung vorzunehmen.

X. Zahlung
Rechnungen sind innerhalb 14 Tage ohne Abzug fällig. Dienstleistungsrechnungen, sowie Rechnungen mit Sonderpreisen sofort nach Erhalt ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug behält sich P.U.R. vor, Verzugszinsen von 1 % pro Monat zu berechnen. Sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (z. B. des Abzahlungsgesetzes), ist P.U.R. bei Zahlungsverzug berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Waren zu verlangen und/oder mit sofortiger Wirkung deren Nutzung zu untersagen, ohne daß es einer Ausübung des Rücktrittsrechtes nach § 455 BGB oder der Rechte aus § 326 BGB durch P.U.R. bedarf. Gegenüber P.U.R.-Forderungen sind Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen zur Folge. Sie berechtigt P.U.R., alle noch offenstehenden Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuliefern, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Aufträgen unter EUR 500.- behält sich P.U.R. vor, per Nachnahme Zuschläge zu erheben.

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten — einschließlich Wechsel- und Scheckklage — ist Dessau. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

XII. Wirksamkeit des Vertrages
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt den Bestand des übrigen Vertrages nicht. Etwaige unwirksame Bestimmungen sind so zu ersetzen, daß sie dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.